EBA
Abk. für Eisenbahn-Bundesamt. Das EBA ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Es unterliegt der Aufsicht Verkehrsministeriums. Die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur wurde ab 2006 an die Bundesnetzagentur abgegeben.






Druckansicht